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Haus 8 Staffelberg

gemütliche Sofaecke

Essecke

Ferienwohnung 804

2 - 4 Personen
Keine Haustiere erwünscht
Keine Haustiere erwünscht
nicht barrierearm

Ferienwohnung 804 im Haus 8 Staffelberg

Ein herzliches Willkommen "Grüss Gott" in unserer Ferienwohnung 804!

Unsere, mit Liebe eingerichtete, Ferienwohnung liegt idyllisch im Ortsteil Raßreuth des Luftkurortes Hauzenberg mit dem Freudensee, der zum Baden einlädt, im niederbayrischen Landkreis Passau des Dreiländereckes Deutschland - Österreich - Tschechien. Die Granitstadt Hauzenberg ist in einem Talkessel, umgeben von bewaldeten Berghängen. Die Region ist berühmt für ihren Granit. Die Dreiflüssestadt Passau ist nur 18 km entfernt.

Neben der Ruhe und der landschaftlichen Schönheit erwartet den Gast auch ein Kulturangebot, Rad- u. Wanderwege und im Winter gibt es Ski- und Langlaufmöglichkeiten. Zahlreiche Wanderwege und Loipen führen vom Bayrischen Wald in den Böhmerwald und bieten mit 500 Loipenkilometern ein grenzüberschreitendes Langlaufvergnügen. 

Die Fewo ist mit einer Gesamtgröße von 65qm für bis zu 4 Personen gemütlich eingerichtet. Ein großer Balkon mit schöner Aussicht lädt zum Relaxen ein. Gartenmöbel und zwei Liegen sind vorhanden. Sie betreten die Wohnung ebenerdig und sind gleich im Flur- und Küchenbereich. Die Küche ist mit einem Herd/Backofen, Kühlschrank, Kaffeemaschine und ausreichend Geschirr ausgestattet. 

Im großen Wohnzimmer können Sie am Eichen-Eßtisch mit 4 Stühlen ihre Mahlzeiten einnehmen. Vom bequemen Sofa aus, schauen Sie TV (Flachbildfernseher), lesen Bücher oder entspannen sich. Im Wohnzimmer befindet sich ein moderes, ausklappbares Schrankbett (Matratze 1,60 x 2,00m), ein Kleiderschrank und Kommoden, mit viel Stauraum. 

Das Kinderzimmer hat zwei Einzelbetten, einen kleinen Tisch, Kleiderschrank und eine Spielekiste für groß und klein. Das Badezimmer mit Fenster hat eine Dusche/WC, ein Fön liegt bereit.

Im Sommer lädt der Freudensee zum Baden ein oder der gemeinschaftliche Außenpool im Feriendorf Adalbert-Stifter nebst Hallenbad und der Sauna (Haus 12). Die Kleinen können im Feriendorf auf dem Kinderspielplatz rutschen und schaukeln. 
Vor dem Haus 12 befindet sich eine Tischtennisplatte. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in der Ferienwohnung 804 "Ihr Zuhause auf Zeit".

Belegungskalender

Grundriss der Ferienwohnung:

FeWo Nr. 804 Kurzinfo

Belegung der Ferienwohnung
2 - 4 Personen
Ferienwohnung Haustiere erlaubt
Keine Haustiere erwünscht
nicht barrierearm
In der Ferienwohnung ist das Rauchen nicht erlaubt.

Ferienwohnung 804

Eingang:

Mittelgeschoss (ebenerdig)
Haus 8 Staffelberg

Parkplatz Nr:

804

Adresse

Gastgeber

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Ferienwohnung 804 Ausstattung

Rund um die Unterkunft

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Privater Eingang
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See in der Nähe
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Eigener Parkplatz / kostenlos
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Keine Treppen zur Unterkunft
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Eigenständiger Check-in mit Schlüsselbox

Klima & Komfort

Heizung

Außenbereiche

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Balkon
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Gartenmöbel
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Essbereich im Freien
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Sonnenschirm
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Liegestühle

Schlafzimmer und Wäsche

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Grundausstattung ( Handtücher, Bettwäsche, Seife und Toilettenpapier)
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Bettwäsche
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Kleiderschrank
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Kleiderbügel
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Fensterabdunklung
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Bügeleisen
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Bügelbrett
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Wäscheständer
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Mitbenutzung Waschraum: Kostenpflichtig

Küche / Essbereich

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Küche
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Kühlschrank
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Küchengrundausstattung
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Herd
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Backofen
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Wasserkocher
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Kaffeemaschine
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Weingläser
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Toaster
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Backblech
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Mixer
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Essbereich
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Spülmittel
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Spüllappen
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Eierkocher

Badezimmer

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Dusche
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Beleuchteter Spiegel
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Seife
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Fön

Für Familien

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Spielplatz im Freien
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Kinderbücher und Spielzeug
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Brettspiele

Wellness

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Gemeinsam genutzter Außenpool
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Gemeinsam genutzter Innenpool
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Gemeinsam genutzte gemischte Sauna

Unterhaltung

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TV
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Bücher und Lesematerial
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Tischtennisplatte
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Radio
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CD-Player
Icon /images/icons/icon-brettspiel.svg
Brettspiele

Internet

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WLAN
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Workation / Arbeitsplatz
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Schnelles Internet

Sicherheit

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Rauchmelder
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Erste-Hilfe-Set

FeWo Nr. 804 Impressionen:

Eckecke

gemütliche Sofaecke

Schrankbett im Wohnbereich 1,60 x 2,00m

Wohnzimmer / Schrankbett hochgeklappt

Küchenzeile

Kinderzimmer

Bad mit Dusche

Außenpool geöffnet im Sommer

Spielplatz für die Kleinen

Freudensee mit Badeplattform

Die Wohnung finden Sie im Haus 8 Staffelberg

Feriendorf Hauzenberg Luftaufnahme
Ferienwohnung 804 im Feriendorf Hauzenberg

Ferienwohnung 804

Haus 8 Staffelberg

Das Schwimmbad

Der Außenpool der ferienanlage befindet sich am Haus 12 (Haus Freudensee)

Der Spielplatz

Der Spielplatz befindet sich in der Nähe vom Haus 6 und Haus 8.
Ferienbad Hallenbad

Hallenbad

Der Eingang zum Hallenbad befindet sich auf der Rückseite vom Haus 12
Ferienbad Sauna

Sauna

Der Zugang zum Saunabereich befindet sich im Hallenbad
Ferienbad Sauna

Tischtennis

Die Tischtennisplatte ist am EIngang zum Hallenbad zu finden
Ferienbad Sauna

Müllcontainer

Müllcontainer des Feriendorfes finden Sie neben Haus 3.

Unsere Preise

Preise nach Saison pro Woche bei einer Belegung mit 2 Personen Preisangaben zur Orientierung ohne Gewähr - Es gelten die Preise, die vom Vermieter bei Anfrage angeboten werden
SaisonPreis / TagPreis / WocheMindestaufenthalt
Saison: Saison A
ganzjährig
Preis / Tag: 58€
Preis / Woche: 406,00€
Mindestaufenthalt: 3
zusätzliche Kosten: Endreinigung, incl. Wäschepaket gesamt 80€, zzgl. ortsübliche Kurtaxe der Stadt Hauzenberg

Buchungsbedingungen
Buchungsbedingungen: Die Anreise ist ab 15 Uhr möglich und die Fewo ist am Abreisetag bitte bis 10 Uhr zu verlassen. Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch vor der Anreise Kontakt auf, damit wir Ihnen den Schlüsselcode für den Schlüsseltresor mitteilen können. Der Schlüsseltresor befindet sich an der Eingangstür zur Ferienwohnung 804 im Haus 8 Staffelberg. Die Handynummer lautet 0049 15231085228 Die Stadt Hauzenberg (Touristenbüro) erhebt eine ortsübliche Kurtaxe. Der Vermieter teilt dem Gast die zu zahlende Kurtaxe mit und der Gast überweist vor der Anreise dem Vermieter den geschuldeten Betrag. Die ortsübliche Kurtaxe der Stadt Hauzenberg beträgt ab dem 01.01.2025: für Einzelpersonen: 2 Euro/pro Nacht Kinder vom 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr : 1 Euro/pro Nacht Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr und ab dem 3. Kind sind frei. Die Gästekarten sind im Touristenbüro im Rathaus, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg (08586 3030) abzuholen.
Stornobedingungen
Rücktritt durch den Mieter: Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: ab 30 Tage vor Reiseantritt 30 % ab 14 Tage vor Reiseantritt 50 % ab 7 Tage vor Reiseantritt, Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise 100 % des Reisepreises Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Kündigung durch den Vermieter: Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände: Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei.
Unsere AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnung 804 Am Waldeck 8 in 94051 Hauzenberg Allgemeine Mietbedingungen 1. Vertragsgegenstand Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienunterkunft ist verbindlich geschlossen. Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit maximal vier Personen belegt werden. 2. Mietdauer Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. An- und Abreisezeiten sind entweder in der Buchungsbestätigung angegeben bzw. individuell zu klären. 3. Rücktritt durch den Mieter Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: ab 30 Tage vor Reiseantritt 30 % ab 14 Tage vor Reiseantritt 50 % ab 7 Tage vor Reiseantritt, Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise 100 % des Reisepreises Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 4. Kündigung durch den Vermieter Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. 5. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. 6. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. 7. ortsübliche Kurtaxe der Stadt Hauzenberg Die Stadt Hauzenberg (Touristenbüro) erhebt eine ortsübliche Kurtaxe. Der Vermieter teilt dem Gast die zu zahlende Kurtaxe mit und der Gast überweist vor der Anreise dem Vermieter den geschuldeten Betrag. Die Gästekarten sind im Touristenbüro im Rathaus, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg (08586 3030) abzuholen. 8. gemeinschaftliches Hallenbad/Sauna im Haus 12 Bei Verlust der Zugangskarte zum Hallenbad/Sauna ist eine Pauschale von 25€ zu zahlen. Das Hallenbad/Sauna ist in der Zeit von November bis Mitte Dezember zu Wartungszwecken geschlossen. 9. allgemeine Informationen In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. 10. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.) 11. Tierhaltung Tiere, jeglicher Art sind in der Unterkunft nicht gestattet. 12. Änderungen des Vertrages Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 13. Hausordnung 11. Rechtswahl und Gerichtsstand Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Beklagte ihren allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher GerichtsstanDas ist der Bereich für die AGBs.

Ihr Gastgeber

Claudia und Jürgen Eckert

Ein herzliches Grüss Gott!

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